ZUSAMMENKOMMEN IST EIN BEGINN

ZUSAMMENBLEIBEN EIN FORTSCHRITT

ZUSAMMENARBEITEN EIN ERFOLG

 

Vereinbarungen für eine gelungene Schulpartnerschaft der VS Graz- Andritz

“WIR ALLE SIND SCHULE“

 

 

 

Allgemein:

·       Alle Schulpartner sind um regelmäßigen Austausch und wertschätzende Kommunikation miteinander bemüht.

·       Bei Schul- und Klassenveranstaltungen wird um verlässliche Teilnahme gebeten.

·        Rücksichtnahme und Achtsamkeit sind auch im Schulhof oberstes Gebot.

 

 

 

Schüler und Schülerinnen

·       müssen die vereinbarten Klassenregeln einhalten.

·       sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.

·       besuchen die Unverbindlichen Übungen und schulbezogenen Veranstaltungen, für die sie sich gemeldet haben, verpflichtend bis Schulschluss.

·       betreten das Schulhaus durch den Haupteingang ab 7.45 Uhr.

·       die sich für die Frühbetreuung angemeldet haben, haben sich ab 7 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumen einzufinden.

·       bringen die benötigten Unterrichtsmittel und Materialien mit.

·       dürfen die Fenster nur unter Aufsicht von Erwachsenen bedienen.

·       sind für den Sport mit Turnkleidung ausgerüstet.

·       trennen ordnungsgemäß den Müll und verschmutzen weder das Schulhaus noch den Garten.

·       halten in der Garderobe Ordnung und dürfen Kleidungsstücke und Schuhe anderer Schüler nicht verstecken.

·       dürfen das Schulgebäude oder den Schulhof ohne Benachrichtigung der Aufsichtsperson nicht verlassen.

·        halten sich nur im Bereich des Schulgeländes auf, wo sie in Sichtweite zu der Aufsichtsperson stehen.

·       reinigen ihre Schuhe und Kleidung nach der Hofpause vor dem Betreten des Schulhauses.

·       verlassen das Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss in aufgeräumtem Zustand.

·       schalten Handys beim Betreten des Schulgeländes ausnahmslos aus.

·   verwenden Smartwatches ausnahmslos nur als Uhr und keinesfalls um zu telefonieren.

·       übergeben bei Zuwiderhandlung unverzüglich Handys, Smartwatches und andere Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören (Gameboy, scharfe Gegenstände…) auf Verlangen der Aufsichtsperson ( Rückgabe erfolgt an den Erziehungsberechtigen bzw. nach Unterrichtsschluss).

·    nehmen keinen Scooter od. ähnl. Fahrzeuge mit in das Schulgebäude, sondern verwenden die dafür vorgesehenen Abstellplätze im Hof und versperren diese aus.

 ·  benützen während der Unterrichts- und Nachmittagsbetreuungszeiten keine privaten, mitgebrachten Fahrzeuge (Fahrräder, Scooter...) sondern nur die schuleigenen.

·       treten den Heimweg nach Unterrichtsende sofort an.

 

 

Lehrer und Lehrerinnen

·        übernehmen die Aufsicht eine viertel Stunde vor Unterrichtsbeginn, während der Unterrichtszeit, für angemeldete Kinder in der Nachmittagsbetreuung und bei schulbezogenen Veranstaltungen.

·        stehen den Eltern für Gespräche nur nach Vereinbarung ausnahmslos vor oder nach dem Unterricht zur Verfügung.

·        organisieren regelmäßig wichtige schulische Veranstaltungen und sorgen für deren reibungslosen Ablauf (z.B. Schulforen, Bewertungsgespräche, KEL-Gespräche, Elternsprechtage, Schulgottesdienste, Adventkranzsegnung, Tag der offenen Tür, Klassenforen, Elternabende, Faschingsumzug …).

·        geben die Termine für diese Veranstaltungen rechtzeitig bekannt- siehe TERMINE

·        informieren die Klassenelternvertreter über die Auswahl der Schulbücher.

·    beachten und respektieren das Projekt "Autofreie Schulstraße", wobei das Befahren des Schulhofes mit dem Auto an Schultagen bis 18.00 Uhr strengstens untersagt ist. Die dadurch gewonnene autofreie Fläche steht nun unseren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. 

·        übernehmen für mitgebrachte Gegenstände wie Rodel, Scooter, Mobiltelefone… keine Haftung.

·        handeln bei Feueralarm folgendermaßen:
Alle sich im Schulhaus befindenden Personen verlassen ohne sich umzukleiden, geordnet und ohne Panik das Schulhaus entsprechend dem dafür vorgesehenem Fluchtweg.

·    begleiten mit Unterstützung von SchulassistenInnen unsere SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen nach Unterrichtsschluss beim Wechsel von der Klasse in die GTS bzw. zum Schulbus und sorgen so für eine geordnete Übergabe.

·       unterrichten die GTS-Kinder am Nachmittag in der  Lernzeit.

 

 

Freizeitpädagoginnen des GTS- Teams

·        betreuen die GTS- Kinder in altersgemischten Gruppen.

·        führen regelmäßig sportliche Freizeitstunden durch.

·        gehen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder ein und ermöglichen den Kindern ihren Nachmittag selbst zu gestalten.

·    beachten und respektieren das Projekt "Autofreie Schulstraße", wobei das Befahren des Schulhofes mit dem Auto strengstens untersagt ist. Die dadurch gewonnene autofreie Fläche steht unseren SchülerInnen zur Verfügung. 

·    pädagogischem Fachwissen und persönlichem Engagement bestmöglich erfüllen

·    beachten und respektieren die Unterrichts- und Arbeitszeiten der Lehrerinnen und Lehrer und vermeiden so Gespräche zwischen Tür und Angel. Bei Bedarf bitte Gesprächstermine vereinbaren.

 

 

Eltern

·       sorgen dafür, dass die SchülerInnen pünktlich und regelmäßig in die Schule kommen.

·        begleiten ihr Kind nur bis zum Schulhaustor.

·        schicken ihre Kinder nur in gesundem Zustand in die Schule. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben.

·       melden das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin wie in den Klassenforen vereinbart.

·    nehmen bei Unklarheiten direkten Kontakt zur betroffenen Person auf (Lehrerinnen und Lehrer, Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, Direktorin, ...)

·      halten bei längerem Fernbleiben mit der Schule Kontakt und bringen gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung.

·        melden übertragbare Krankheiten bei den KlassenlehrerInnen.

·        kontrollieren das Elternheft oder SchoolFox täglich, da es ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus ist und unterschreiben Mitteilungen.

·       geben geänderte Telefonnummern und Adressen rasch bekannt.

·       sind während der Unterrichtszeiten ihrer Kinder telefonisch erreichbar.

·       beschaffen die benötigten Unterrichtsmittel, die am Anfang des Schuljahres bekanntgegeben werden und ergänzen diese, wenn nötig.

·        respektieren die pädagogischen Arbeitsbereiche der LehrerInnen und erkennen sie als DEREN Kompetenzen an, die sie mit pädagogischem Fachwissen und persönlichem Engagement bestmöglich erfüllen.

·       nehmen bei Unklarheiten direkten Kontakt zur betroffenen Person auf

     (KlassenlehrerInnen, Direktorin …)

·        beachten und respektieren die Unterrichts- u. Arbeitszeiten der LehrerInnen und vermeiden so Gespräche zwischen Tür und Angel. Bei Bedarf bitte Gesprächstermine vereinbaren!

·    beachten und respektieren das Projekt "Autofreie Schulstraße", wobei das Befahren des Schulhofes mit dem Auto strengstens untersagt ist. Die dadurch gewonnene autofreie Fläche steht unseren SchülerInnen zur Verfügung (Ausnahmen nur mit Einfahrtsgenehmigung der Direktion).

·       beaufsichtigen bei Schulfesten ihre eigenen Kinder (besonders nach dem offiziellen Teil), damit den Kindern nichts zustößt bzw. an der Schule keine Schäden entstehen.

·        werden gebeten Schadensersatz zu leisten, wenn Eigentum der Schule (z. B. Bücher aus der Schulbibliothek) oder das eines Mitschülers/einer Mitschülerin vom eigenen Kind mutwillig beschädigt wird.

·    Eltern verwenden die Elternhaltestelle nur zum Ein- und Aussteigen der Kinder und nicht als Parkplatz.

 

 

Termine

·       Das SCHULFORUM findet immer am 2. DONNERSTAG im Oktober statt.

·       Der ERSTE ELTERNSPRECHTAG findet immer am DONNERSTAG 2 Wochen vor dem ersten Adventsonntag statt. Wegen Corona wäre auch eine ElternsprechWOCHE möglich - im Schulforum besprechen!

·       Die ADVENTKRANZSEGNUNG findet immer am MITTWOCH vor dem ersten Adventsonntag statt.

·       Der FASCHINGSUMZUG unserer Schule durch Andritz findet immer am Faschingsdienstag statt (außer er fällt in die Semesterferien).                        

·    Der ZWEITE ELTERNSPRECHTAG findet immer am ersten oder zweiten DONNERSTAG im APRIL statt.

·    Der ELTERNABEND FÜR DIE ZUKÜNFTIGEN 1. KLASSEN findet immer am 3. DONNERSTAG im JUNI statt.

·    Das SCHULSCHLUSSFEST findet immer am Freitag in der vorletzten Schulwoche statt.

·        Die SCHULANFANGS- und die SCHULSCHLUSSGOTTESDIENSTE werden multireligiös gestaltet. Sie finden immer am Mittwoch in der 3. Schulwoche bzw. in der letzten Schulwoche im Festsaal beim Hort statt.

·    Die WEIHNACHTSGOTTESDIENSTE werden ökumenisch gestaltet. Sie finden immer am letzten Mittwoch vor Weihnachten statt. Für Kinder mit einem anderen Glaubensbekenntnis, die nicht teilnehmen möchten, ist eine Beaufsichtigung in einer Schulklasse gewährleistet.

·    Die KATHOLISCHE OSTERMESSE findet in den geraden Jahren am Mittwoch vor den Osterferien und in den ungeraden Jahren am Mittwoch nach Ostern statt. Für evangelische Kinder wird es zeitgleich eine evangelisch gestaltete Feier geben. Für Kinder mit einem anderen Glaubensbekenntnis, die nicht teilnehmen möchten, ist eine Beaufsichtigung in einer Schulklasse gewährleistet.

·   Änderungen aufgrund unvorhergesehener Umstände sind möglich. Viele Termine wurden aufgrund von Corona abgesagt. 

 

 

GEGENSEITIGES VERTRAUEN UND RESPEKTVOLLER UMGANG ZWISCHEN LEHRERINNEN, SCHÜLERINNEN, DER SCHULLEITERIN UND DEN ELTERN SIND DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN FÜR EINE HARMONISCHE SCHULPARTNERSCHAFT UND SOLLEN VON ALLEN BEACHTET WERDEN!

 

WIR ELTERN UND LEHRERINNEN HABEN DIE GEMEINSAME VERANTWORTUNG UNSEREN KINDERN EIN VORBILD ZU SEIN!

 

Graz, im Oktober 2021